Wir haben den Überblick für Sie

Die Jahresabrechnung

Die Jahresabrechnung wurde übermittelt? Wir geben Ihnen Antworten auf Ihre dringendsten Fragen. Als BewohnerInnen der von der Heimat Österreich verwalteten Immobilien dürfen Sie sich in Ihren eigenen vier Wänden bestens betreut fühlen. Dafür sorgen die starken Teams der Abteilungen Objektmanagement und Rechnungswesen.

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Wissenswertes

Jahresabrechnung der Betriebskosten

Die Jahresabrechnung ist auch als Betriebskostenabrechnung bekannt. Sie basiert auf der ÖNORM 4000, der österreichischen Norm für „Abrechnung von Bewirtschaftungskosten von Gebäuden mit Miet- und Wohnungseigentumsobjekten“. Das Ziel ist eine strukturierte und übersichtliche Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben.

Die Betriebskostenabrechnung liefert die Grundlage der mit der Verwaltung verbundenen Aufgaben nach den Gesichtspunkten der Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.

Wann ist die Jahresabrechnung fällig? Laut Gesetz ist sie bis spätestens zum 30. Juni des Folgejahres der entstandenen Betriebskosten dem Mieter vorzulegen. 

Gut zu wissen: Bei Wohnungseigentümern werden objektbezogene Bankkonten als Treuhandkonten oder Eigenkonten für die Bereiche Betriebskosten und Rücklagen geführt. 

Nachzahlung oder Gutschrift?

Details zur Berechnung

Die Betriebskosten berechnen sich auf Basis der Jahresabrechnung aus dem Vorjahr und den zu erwartenden Energiepreisen und Kommunalabgaben. Verrechnet werden dürfen nur im Mietrechtsgesetz genannte Kosten. 

Alle kosten auf einen blick

Jahresabrechnung

Die Jahresabrechnung gibt eine Übersicht über alle Aufwendungen der Wohnhausanlage für die Bewirtschaftung, Erhaltung und Verbesserung der Liegenschaft, sowie die Beiträge zur Instandhaltungsrücklage.

Wichtig: Es zahlt derjenige, der zum Zeitpunkt der Abrechnung Hauptmieter der Wohnung ist.

Sie haben noch Fragen zur Jahresabrechnung? Das Team der Heimat Österreich kennt die Antworten! Jetzt kontaktieren...